Kinderschutz
Umsetzung des Schutzauftrages und Kinderschutzkonzeptes:
Wir achten auf eine umfassende und gesunde Entwicklung des Kindes. Verbindlich ist das Bundeskinderschutzgesetz. Die Kindertagesstätte ist verpflichtet, den Schutzauftrag des § 8a, SGB VIII und Artikel 9b Abs.1 BayKiBiG wahrzunehmen. Verbindlich ist außerdem die „Münchner Vereinbarung zum Kinderschutz“. Insbesondere nutzen wir folgende Ressourcen: Im Team wurde ein eigenes Kinderschutzkonzept erstellt. Dies regelt verbindlich die Arbeit in der Kita und ist somit Bestandteil der Konzeption.