Die Landeshauptstadt München unterstützt alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen mit einem zusätzlichen freiwilligen Zuschuss im Rahmen des sogenannten Defizitausgleichssystems.

Durch diese Förderung wird es der Kindertageseinrichtung St. Ulrich ermöglicht, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung anzubieten. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, den familienfreundlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung in München – auch bei freigemeinnützigen und sonstigen Trägern – weiter voranzubringen.

Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist die zusätzliche Unterstützung im Personalbereich, etwa durch die Finanzierung guter Personalschlüssel, die Gewinnung von Nachwuchskräften oder die Anerkennung verschiedener professioneller Qualifikationen. Auch die Entlastung bei Elternentgelten stärkt die Ziele von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Münchner Kinder – unabhängig von sozialer, kultureller oder familiärer Herkunft.

Die individuelle Philosophie des jeweiligen Trägers bleibt dabei im Einklang mit den städtischen Richtlinien gewahrt. Die Träger und die Landeshauptstadt München verstehen sich als Partner*innen, die gemeinsam Verantwortung für eine hochwertige Kinderbetreuung tragen.

Im Rahmen des Defizitausgleichsverfahrens legen die Träger dar, welche Ausgaben zur Betreuung der Kinder anfallen – etwa Personalkosten, Verwaltungskosten, Miete und Instandhaltung sowie Sachkosten. Diesen Ausgaben werden alle Einnahmen gegenübergestellt, darunter die gesetzliche BayKiBiG-Förderung, Zuschüsse zu Elternbeiträgen durch den Freistaat, Elternbeiträge sowie weitere Einnahmen.

Da die gesetzliche Förderung im Durchschnitt nur etwa 60 Prozent der Betriebskosten abdeckt, gleicht die Landeshauptstadt München die verbleibende finanzielle Lücke aus. So wird sichergestellt, dass entstehende Defizite der teilnehmenden Träger vollständig ausgeglichen werden.

Um die neue KITA-Förderung kontinuierlich weiterzuentwickeln, hat der Münchner Stadtrat zusätzlich die Einrichtung einer Begleitkommission beschlossen. In diesem Gremium arbeiten Vertreter*innen der Träger, der Stadtratsfraktionen sowie der Stadtverwaltung fortlaufend an der fachlichen und strukturellen Verbesserung des Fördermodells.

Öffnungszeiten

Kindergarten:

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 16:00 Uhr

Pädagogische Kernzeit: 8:30 bis 12:30 Uhr

Hort:
Montag bis Donnerstag: 7:30-8:00 Uhr und 11:00-17:00 Uhr
Freitag: 7:30-8:00 Uhr und 11:00-16:00 Uhr

Feriendienst:
Montag bis Donnerstag: 7:30-17:00 Uhr
Freitag: 7:30-16:00 Uhr